Visaerteilung für Usbekistan

Visaerteilung für Usbekistan. Touristenvisum nach Usbekistan

 

Wer braucht kein Visum für Usbekistan?

Staatsangehörige der folgenden Länder sind berechtigt, bis zu 60 Tage lang visumfrei einzureisen:

  • Aserbaidschan
  • Armenien
  • Weißrussland
  • Georgia
  • Kasachstan
  • Moldawien
  • Russland
  • Kirgisistan

Staatsangehörige der folgenden Länder sind berechtigt, bis zu 30 Tage lang eine visumfrei einzureisen:

  • Andorra
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Australien
  • Barbados
  • Belgien
  • Belize
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Brunei Darussalam
  • Bulgarien
  • Chile
  • Commonwealth der Bahamas
  • Commonwealth von Dominica
  • Costa Rica
  • Dänemark
  • Der Vatikan
  • Deutschland
  • Die niederlande
  • Die Türkei
  • Dominikanische Republik
  • El Salvador
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Grenada
  • Griechenland
  • Guatemala
  • Heilige Lucia
  • Honduras
  • Indonesien
  • Irland
  • Island
  • Israel
  • Italien
  • Jamaika
  • Japan
  • Kanada
  • Kroatien
  • Kuba
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malaysia
  • Malta
  • Mexikanische Vereinigten Staaten
  • Monaco
  • Mongolei
  • Montenegro
  • Neuseeland
  • Nicaragua
  • Norwegen
  • Österreich
  • Panama
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • San Marino
  • Schweden
  • Schweiz
  • Serbien
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • Südkorea (Republik Korea)
  • Tadschikistan
  • Trinidad und Tobago
  • Tschechien
  • UK
  • Ukraine
  • Ungarn
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Zypern

Staatsangehörige der folgenden Länder sind berechtigt, bis zu 7 Tage lang eine visumfrei einzureisen:
• China (einschließlich Hongkong).

Die Einreise nach Usbekistan wird aufgrund des Reisepasses verwirklicht. Bei der Ankunft am Aufenthaltsort müssen ausländische Staatsangehörige sich innerhalb von 3 Tagen (außer den Feiertagen und der Wochenende) anmelden. Bei der Unterbringung im Hotel wird die Anmeldung automatisch von den Mitarbeitern des Hotels erledigt.

Transit
Für Staatsbürger von insgesamt 53 Ländern werden die kurzfristige visafreie Transiteinreise in die Republik Usbekistan (falls sie ein Ticket in ein Drittland haben), ein vorübergehender Aufenthalt von bis zu 5 Tagen und die Ausreise aus Usbekistan eingeführt:

  • Albanien
  • Algerien
  • Äquatorialguinea
  • Bahrain
  • Bhutan
  • Ecuador
  • Fidschi
  • Gabun
  • Guyana
  • Indien
  • Katar
  • Kolumbien
  • Kuwait
  • Libanon
  • Malediven
  • Marokko
  • Mauritius
  • Mazedonien
  • Nauru
  • Oman
  • Palau
  • Peru
  • Philippinen
  • Saudi-Arabien
  • Seychellen
  • Sri Lanka
  • Südafrika
  • Suriname
  • Thailand
  • Tunesische Republik
  • Turkmenistan
  • Uruguay
  • Venezuela
  • Vereinigte Staaten
  • Vietnam
Elektronisches Visum für Usbekistan

Seit dem 15. Juli 2018 können Touristen aus der Liste unten auf dem offiziellen Webportal e-visa.mfa.uz ein elektronisches Visum für Usbekistan ausstellen. Außerdem ist es nicht erforderlich, das Visum vom Außenministerium Usbekistans zu erhalten und diplomatische Vertretungen Usbekistans im Ausland zu besuchen.

Ein elektronisches Visum wird für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen auf dem Territorium Usbekistans ausgestellt. Die Einreise mit einem elektronischen Visum ist einmalig möglich. Das ausgestellte elektronische Visum ist 90 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Durch das Webportal kann nur touristisches elektronisches Visum ausgestellt werden.

Die Konsulargebühren für die Bearbeitung und Ausstellung eines E-Visums betragen 20 USD. Die Zahlung erfolgt über das VISA-Zahlungssystem. Der Antrag auf Bearbeitung eines elektronischen Visums muss mindestens drei Arbeitstage vor dem geplanten Reisedatum nach Usbekistan gestellt werden. Die Frist für die Prüfung von Anträgen auf Registrierung und Ausstellung eines elektronischen Visums beträgt zwei Arbeitstage, ausgenommen des Tages der Antragstellung. Ein elektronisches Visum ist nur gültig gegen Vorlage des Reisepasses, für den es ausgestellt wurde.

Wer kann ein elektronisches Visum für Usbekistan beantragen?

Staatsangehörige der folgenden Staaten können ein E-Visum für Usbekistan beantragen:

  • Algerien
  • Albanien
  • Angola
  • Bangladesch
  • Bahrain
  • Bolivien
  • Bhutan
  • Vanuatu
  • Venezuela
  • Vietnam
  • Gabun
  • Guyana
  • Ghana
  • Ägypten
  • Indien
  • Iran
  • Jordanien
  • Kap Verde
  • Kambodscha
  • Kamerun
  • Katar
  • Kiribati
  • Kolumbien
  • Demokratische Volksrepublik Korea
  • Elfenbeinküste
  • Kuwait
  • Laos
  • Libanon
  • Mauritius
  • Mazedonien
  • Malediven
  • Marokko
  • Marshallinseln
  • Nauru
  • Nepal
  • Oman
  • Palau
  • Paraguay
  • Peru
  • Samoa
  • Saudi-Arabien
  • Seychellen
  • Senegal
  • Südafrika
  • Vereinigte Staaten von Amerika
  • Salomon-Inseln
  • Suriname
  • Thailand
  • Tonga
  • Tunesien
  • Uruguay
  • Föderierte Staaten von Mikronesien
  • Fidschi
  • Philippinen
  • Sri Lanka
  • Ecuador

Staatsbürger dieser Länder können auch bei den Konsulatsdiensten der Republik Usbekistan auf der Grundlage eines persönlichen Antrags (ohne Visumeinladung / Unterstützung) in vereinfachter Form ein Touristenvisum erhalten. Die Erteilung des Visums erfolgt innerhalb von 2 Werktagen, ohne Berücksichtigung des Tages des Eingangs der Dokumente.

Wie bekommt man ein elektronisches Visum?

Ein elektronisches Visum wird auf dem offiziellen Webportal e-visa.mfa.uz ausgestellt.

  1. Der Antragsteller besucht die Webseite der Behörde und füllt das Antragsformular aus: e-visa.mfa.uz . Außerdem befestigt er sein Foto (bei einem guten Foto beträgt die Kopfhöhe ca. 25 bis 35 mm bzw. füllt 50 bis 70% des Fotos aus; die Qualität von 300 dpi; monochromatisches Licht Hintergrund) und eine gescannte Kopie des Reisepasses (ein klares Bild, die Dateigröße beträgt nicht mehr als 500 Kb). Das Antragsformular muss korrekt ausgefüllt werden, ohne Fehler, in Übereinstimmung mit dem gültigen Dokument (Pass), aufgrund dessen der Tourist seine Einreise nach Usbekistan plant. Der Antragsteller ist verantwortlich für die Bereitstellung zuverlässiger Informationen über sich selbst.
  2. Nach dem Ausfüllen des Fragebogens erhält der Antragsteller eine Bestätigungs-E-Mail mit dem Anwendungscode und einem Link zur Aktivierung. Der Anwendungscode wird auf dem Portal für die weitere Zahlung der Gebühr für ein elektronisches Visum in Höhe von 20 USD benötigt. Nach der Zahlung wird ein weiteres Schreiben mit einer Benachrichtigung über die erfolgreiche Annahme des Antrags an die Post geschickt.
  3. Die Frist für die Bearbeitung eines Antrags auf ein elektronisches Visum für Usbekistan beträgt 2 Arbeitstage (ausgenommen des Tages der Antragstellung). Hat die Behörde eine Entscheidung getroffen, wird das E-Visum im PDF-Format dem Antragsteller per Mail zugestellt. Ein elektronisches Visum kann gedruckt oder auf dem Handy gespeichert werden.
  4. Im Falle der Ablehnung des Visumantrags wird eine entsprechende Mitteilung per Post gemacht. Es werden keine Gebühren zurückerstattet, wenn der Visumantrag abgelehnt wird.

Dabei ist es wichtig zu berücksichtigen:

- Bei der Zahlung der Gebühr für den Erhalt eines elektronischen Visums ist es nicht erforderlich, dass der Antragsteller der Eigentümer der VISA-Karte ist, mit der die Zahlung erfolgt.

- Das e-Visa ist nicht in den Reisepass eingeklebt und ist nur gültig, wenn das Dokument, für das es ausgestellt wurde, vorgelegt wird.

- Im Falle eines Misserfolgs des Portals e-visa.mfa.uz sollte sich der Antragsteller telefonisch (+998 71) 200-00-88 oder per E-Mail an den Support-Dienst wenden: info@evisa.gov.uz.

Wer braucht das Visum für Usbekistan?

Ausländische Staatsangehörige der übrigen Staaten müssen im Voraus ein Einreisevisum für Usbekistan beantragen.

Die Ausfertigung des Touristenvisums für Usbekistan besteht aus zwei Etappen:

  • Erhalten der Unterstützung bei der Visabeschaffung (die Genehmigung des Außenministeriums der Republik Usbekistan).
  • Visaerteilung in der Botschaft oder Konsulat der Republik Usbekistan, in außerordentlichen Fällen Erteilung des Visums am Flughafen.

Maximale Gültigkeitsfrist des Touristenvisums in Usbekistan beträgt 30 Tage.

Die Unterstützung bei der Beschaffung des Touristenvisums für Usbekistan

Unterstützung bei der Visabeschaffung - ist eine offizielle Einladung für den Besuch des ausländischen Staates. Sie wird von einem lizensierten Reisebüro ausgefertigt und bei dem Außenministerium der Republik Usbekistan eingereicht. Das Außenministerium der Republik Usbekistan bearbeitet die Unterlagen innerhalb von 7 Tagen und danach sendet die Genehmigung in die Botschaft oder das Konsulat der Republik Usbekistan, wo der Tourist das Visum zu erhalten plant. Das Außenministerium der Republik Usbekistan hat das Recht die Erteilung der Genehmigung abzusagen ohne die Gründe zu nennen.

Unterstützung bei der Visabeschaffung wird von uns als separate Leistung nicht angeboten. Unsere Firma kann für Sie die Visa-Einladung nur bei der Buchung der touristischen Dienstleitungen ausfertigen.

 

Welche Unterlagen werden für die Unterstützung bei der Visabeschaffung benötigt?

Für die Bereitstellung der Unterstützung bei der Visabeschaffung füllen Sie bitte das Online-Antragsformular für die Visaunterstützung aus, und senden Sie uns bitte die gescannte Passkopie. In einigen Fällen wird der Tätigkeitsnachweis benötigt.

Nachdem wir vollständige Informationen von Ihnen bekommen, werden wir für Sie die Visaunterstützung ausfertigen und bei dem Außenministerium der Republik Usbekistan für die Bearbeitung abgeben. Nach dem Erhalt der Genehmigung des Außenministeriums der Republik Usbekistan, schicken wir Ihnen per E-Mail die Telex-Nummer (Nummer der Einladung). Danach können Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat der Republik Usbekistan wenden, den Antrag für usbekisches Touristenvisum in zwei Exemplaren ausfüllen und folgende Unterlagen beifügen:

  • Pass (mit der Gültigkeitsdauer von min.3 Monaten nach dem Ablauf des Visums);
  • 2 farbige Passbilder;
  • Telex-Nummer;
  • Quittung  für die Konsulargebühren.

 

Frist der Ausfertigung des Visums: nicht mehr als 4 Arbeitstage.

Falls es in Ihrem Land keine usbekische Botschaft gibt, können Sie das usbekische Visum in jedem Nachbarstaat, wo es die Botschaft gibt, oder in der Konsularabteilung im Flughafen der Stadt Taschkent bekommen.

Konsulargebühren

Für die Ausstellung von Visa sind von der Gesetzgebung der Republik Usbekistan folgende Tarife der Konsulargebühren vorgesehen:

Einmaliges Visum: Mehrmaliges Visum: Transitvisum: Gruppenvisum
(Gruppe ab 10 Personen, ausschließlich der Kinder bis 16 Jahre alt):
bis 7 Tage 40 USD bis 6 Monate  150 USD bis 72 Stunden 40 USD bis 15 Tage  15 USD
bis 15 Tage 50 USD bis 1 Jahr  250 USD Transitvisum mit zweimaliger Einreise 50 USD bis 30 Tage 25 USD
bis 30 Tage 60 USD            
bis 3 Monate 80 USD            
bis 6 Monate 120 USD            
bis 1 Jahr 160 USD            

 

Bemerkungen:

  • Ort des Erhalts des Visums muss unbedingt vor der Absendung der Unterlagen ins Außenministerium der Republik Usbekistan abgestimmt werden. Nachdem die Anmeldung zur Bearbeitung in dem Ministerium angenommen wird, darf man keine Angaben mehr ändern, und um die Änderungen einzutragen, muss man wieder die Genehmigung beim Außenministerium beantragen und noch einmal eine Woche warten.
  • Ausländische Staatsangehörige unter 16 Jahren dürfen in Begleitung von gesetzlichen Vertretern und mit einem eigenen biometrischen Dokument ohne Visum in die Republik Usbekistan einreisen. Wenn das Kind mit einem der Elternteile reist, ist eine notarielle Erlaubnis vom zweiten Elternteil erforderlich, das Heimatland zu verlassen, um mögliche Missverständnisse am Abgangsflughafen zu vermeiden. Der Aufenthalt auf dem Territorium Usbekistans ist für die Dauer der Gültigkeit des Visums der Begleitperson erlaubt, jedoch nicht länger als 90 Tage ab dem Datum der Einreise.
  • Bei der Erlangung eines Gruppenvisums ist zu berücksichtigen, dass die Anzahl der Personen in der Gruppe mindestens 10 betragen sollte, mit Ausnahme von Kindern unter 16 Jahren.
  • Die Liste der notwendigen Unterlagen für den Erhalt des Visums, die Bearbeitungsfristen und die Konsulatsgebühren können sich laut der Verordnung des Außenministeriums der Republik Usbekistan ändern.
  • Die Firma „Central Asia Travel“ kann die Verantwortung für Nichteinhaltung der angegebenen Termine und die Verzögerung bei der Ausstellung der Visa in den Abteilungen der Botschaften nicht tragen, sowie für die mögliche Visumsverweigerung seitens des Außenministeriums Usbekistans.
  • Falls der Kunde auf das gebuchte Paket der touristischen Dienstleistungen verzichtet, wird auch die Ausfertigung der Visaunterstützung eingestellt.

© Copyright gehört dem Reisebüro «Central Asia Travel».
Kopieren und Nutzung dieser Information ist nur mit Urhebererlaubnis möglich
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